Kanzlei Eva Kaletsch
Fachanwältin für Strafrecht
   Strafrecht      Jugendstrafrecht      Verkehrsrecht      Mediation

Jugendstrafrecht:

Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden (14 bis 21 Jahre) insbesondere bei:

    - Betäubungsmittelstraftaten
    - Andere krankheitsbedingte Straftaten
    - Körperverletzung
    - Raub, Diebstahl oder Ähnlichem

Unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Jugendlichen und Heranwachsenden

    - Wenn möglich im Rahmen von Pflichtverteidigung
    - Beachtung des erzieherischen Grundgedanken
    - Situationsabhängige Beteiligung der Eltern und Angehörigen
    - Zusammenarbeit mit dem Jugendamt