Jugendstrafrecht:
Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden (14 bis 21 Jahre) insbesondere bei:
- Betäubungsmittelstraftaten - Andere krankheitsbedingte Straftaten - Körperverletzung - Raub, Diebstahl oder Ähnlichem
Unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Jugendlichen und Heranwachsenden
- Wenn möglich im Rahmen von Pflichtverteidigung - Beachtung des erzieherischen Grundgedanken - Situationsabhängige Beteiligung der Eltern und Angehörigen - Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
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